Dienstag, den 16. November 2021 um 14:14 Uhr
Einschränkungen auch im Vereinssport
Autor: Knut Wesser2G-Pflicht in Thüringen beschlossen
Das Thüringer Kabinett hat die Einführung einer 2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens beschlossen. Demnach soll unter anderem in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und zu Veranstaltungen nur noch Menschen Zutritt gewährt werden, die gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Das gaben Regierungsvertreter am Dienstag in Erfurt bekannt. Ein negativer Corona-Test reicht dann oftmals nicht mehr aus.
Die neuen 2G-Regeln sollen bereits in der laufenden Woche von den Kommunen umgesetzt und später in einer neuen Corona-Verordnung des Landes festgeschrieben werden.
Hier gilt die 2G-Pflicht in Thüringen:
- Gaststätten (innen und außen)
- Beherbergungsbetriebe
- Bars, Diskotheken
- Kulturelle Veranstaltungen
- Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, Sporthallen
- Freizeit- und Vereinssport
- Freizeiteinrichtungen und -dienstleistungen
Ausgenommen von 2G sind Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie erhalten Zutritt mit einem negativen Schnelltest.
Ich bitte um Beachtung und unbedingte Einhaltung der 2G-Regelung sowie durchgängige Nachweisführung von Trainings- und Wettkampfteilnehmern zur Kontaktnachverfolgung!
Mit sportlichen Grüßen
Knut Wesser
Vereinsvorsitzender
Gelesen 4511 mal
Veröffentlicht in
News allgemein