Die neuen 2G-Regeln sollen bereits in der laufenden Woche von den Kommunen umgesetzt und später in einer neuen Corona-Verordnung des Landes festgeschrieben werden.
Hier gilt die 2G-Pflicht in Thüringen:
- Gaststätten (innen und außen)
- Beherbergungsbetriebe
- Bars, Diskotheken
- Kulturelle Veranstaltungen
- Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, Sporthallen
- Freizeit- und Vereinssport
- Freizeiteinrichtungen und -dienstleistungen
Ausgenommen von 2G sind Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie erhalten Zutritt mit einem negativen Schnelltest.
Ich bitte um Beachtung und unbedingte Einhaltung der 2G-Regelung sowie durchgängige Nachweisführung von Trainings- und Wettkampfteilnehmern zur Kontaktnachverfolgung!
Mit sportlichen Grüßen
Knut Wesser
Vereinsvorsitzender